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Montag, August 18, 2025
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Verrechnungspreise in Polen im Jahr 2025 – Schwellenwerte, Grenzwerte und Dokumentation

Verrechnungspreise in Polen im Jahr 2025 sind ein Thema, das sowohl für Steuerbehörden als auch für Unternehmen, die Transaktionen mit verbundenen Unternehmen durchführen, weiterhin im Mittelpunkt steht. Die diesbezüglichen Vorschriften sind von entscheidender Bedeutung für die Wahrung der finanziellen Transparenz, die Vermeidung von Auseinandersetzungen mit den Steuerbehörden sowie die Minimierung des Sanktionsrisikos. Im Jahr 2025 sehen die Vorschriften weiterhin strenge Dokumentationspflichten und sehen bei Verstößen gegen diese Pflichten erhebliche Strafen vor. Aus diesem Grund entscheiden sich viele Unternehmen dafür, professionelle Unterstützung im Bereich der Verrechnungspreise in Anspruch zu nehmen.


Verrechnungspreise – wen betreffen die Vorschriften?

Die Vorschriften zu Verrechnungspreisen betreffen kontrollierte Transaktionen einheitlicher Art zwischen verbundenen Unternehmen – sowohl im Inland als auch grenzüberschreitend. Die Dokumentationspflicht entsteht, sobald die in den Vorschriften festgelegten Transaktionswerte überschritten werden. Ziel der Dokumentation ist es, nachzuweisen, dass die Preise unter Marktbedingungen festgelegt wurden, wie sie zwischen unabhängigen Unternehmen vereinbart worden wären.

Neben Standardtransaktionen liegt besonderes Augenmerk auf Geschäftsvorgängen mit Unternehmen aus sogenannten Steueroasen, für die niedrigere Schwellenwerte gelten und zusätzliche wirtschaftliche Begründungen erforderlich sind.

Mehr erfahren:


Schwellen- und Grenzwerte für die Dokumentation im Jahr 2025

Die Dokumentationsschwellen werden separat für jede Transaktion einheitlicher Art und separat für die Kosten- und die Einnahmenseite festgelegt.

TransaktionsartDokumentations-schwelle
WarenlieferungPLN 10 000 000
FinanztransaktionPLN 10 000 000
DienstleistungPLN 2 000 000
SonstigePLN 2 000 000

Für Transaktionen mit Unternehmen in Steueroasen:

  • 2 500 000 PLN -Finanztransaktion
  • 500 000 PLN – sonsitige Transaktionen

Wie wird der Transaktionswert ermittelt?

Je nach Art der Transaktion kann dies der Kapitalwert (Darlehen, Kredite), der Nennwert (Anleiheemission), der Garantiebetrag (Bürgschaften), zugeordnete Erträge/Kosten (ausländische Betriebsstätten) oder der für die jeweilige Transaktionsart angemessene Wert sein.


Fristen für Verrechnungspreise in Polen im Jahr 2025

Fristen für Verrechnungspreise in Polen im Jahr 2025


Für Steuerpflichtige mit einem Kalenderjahr als Steuerjahr gelten folgende Fristen:

  • 31. Oktober 2025 – Erstellung der Local File (lokale Verrechnungspreisdokumentation)
  • 30. November 2025 – Einreichung der TPR-Meldung (Transfer Pricing Report) beim Finanzamt
  • 31. Dezember 2025 – Erstellung der Master File (für Unternehmensgruppen mit konsolidierten Umsätzen über 200 Mio. PLN)

Für Unternehmen, deren Steuerjahr nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmt – entsprechend bis zum Ende des 10., 11. und 12. Monats nach Ablauf des Steuerjahres.


Elemente der lokalen Verrechnungspreisdokumentation

Verrechnungspreise im Jahr 2025 erfordern, dass die lokale Dokumentation unter anderem Folgendes enthält

  • Detaillierte Beschreibung des verbundenen Unternehmens
  • Beschreibung der Transaktionen (Funktionen, Risiken, Vermögenswerte)
  • eine Vergleichs- oder Konformitätsanalyse
  • Beschreibung der Preisermittlungsmethode
  • Finanzinformationen
  • Wirtschaftliche Begründung für Transaktionen mit Unternehmen in Steueroasen

Die Dokumentation ist gemäß den aktuellen Vorschriften elektronisch zu erstellen und aufzubewahren.


Befreiungen von der Dokumentationspflicht

Nicht jede verbundene Transaktion im Jahr 2025 erfordert die Erstellung einer Dokumentation. Ausnahmen gelten unter anderem für:

  • Transaktionen zwischen polnischen verbundenen Unternehmen ohne steuerlichen Verlust
  • Bestimmte Finanztransaktionen und Dienstleistungen mit geringem Mehrwert unter Erfüllung der Safe-Harbour-Bedingungen,
  • Bestimmte Kostenabrechnungen mit nicht verbundenen Unternehmen ohne Aufschlag,
  • Für Kleinst- und Kleinunternehmen ist eine Befreiung von der Verpflichtung zur Erstellung einer Vergleichsanalyse oder einer Konformitätsanalyse vorgesehen, jedoch nicht von der gesamten Local File-Dokumentation

Sanktionen bei Verstößen gegen die Vorschriften

Die Nichteinhaltung der Transferpreisverpflichtungen im Jahr 2025 hat schwerwiegende Folgen:

  • Fehlende Local File – Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen (abhängig vom Mindestlohn)
  • Fehlerhafte Angaben im TPR – Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen
  • Fehlen der Master File – Risiko zusätzlicher Sanktionen und Prüfungen

Wie bereit man sich auf die Verrechnungspreise im Jahr 2025 vor?

  1. Analysieren Sie die Dokumentationsschwellen
  2. Stellen Sie die wichtigsten Dokumente zusammen
  3. Erstellen Sie eine zuverlässige Vergleichsanalyse
  4. Erstellen und überprüfen Sie den TPR sorgfältig
  5. Planen Sie einen Zeitplan

Die Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation erfordert Zeit, Präzision und fundierte Kenntnisse der aktuellen Rechtsvorschriften. Je früher Sie mit den erforderlichen Maßnahmen beginnen, desto größer ist die Chance, Fehler und Sanktionen zu vermeiden. Kontaktieren Sie uns, um sich umfassende Unterstützung und steuerliche Sicherheit zu sichern.


Die Verrechnungspreise bleiben im Jahr 2025 eines der wichtigsten Elemente steuerlicher Prüfungen in Polen. Entscheidend ist nicht nur die Einhaltung der Fristen, sondern auch die sorgfältige Erstellung einer rechtssicheren Dokumentation. Durch ein angemessenes Prozessmanagement, einschließlich einer vergleichenden Analyse und der Einhaltung des Fremdvergleichsgrundsatzes, lassen sich hohe Strafen und Streitigkeiten mit den Steuerbehörden vermeiden.


Rechtsgrundlage:

  • Verordnung des Finanzministers vom 29. August 2022 über die Informationen zu Verrechnungspreisen im Bereich der Körperschaftsteuer (GBl. 2022, Pos. 1934)
  • Verordnung des Finanzministers vom 29. August 2022 über die Informationen zu Verrechnungspreisen im Bereich der Einkommensteuer (GBl. 2022, Pos. 1923)

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