Eine Rückkehr nach Polen (insbesondere nach einer längeren Pause, z. B. Rückkehr nach Polen nach 10 Jahren im Ausland) bedeutet in der Regel einen Wechsel Ihres rechtlichen und steuerlichen Umfelds: andere Formulare, andere Fristen – und vor allem andere Regeln dafür, wo und in welchem Umfang Sie Ihre Einkünfte abrechnen müssen.
Für Unternehmer und Privatpersonen mit Vermögensverwaltung sind typischerweise drei Bereiche entscheidend:
- Steuerliche Ansässigkeit in Polen – sie bestimmt, ob Sie in Polen nur „polnische“ Einkünfte oder auch ausländische Einkünfte versteuern.
- Doppelbesteuerungsabkommen – sie legen fest, ob bestimmte Einkünfte in Polen steuerfrei sind (ggf. mit Einfluss auf den Steuersatz) oder ob sie in Polen besteuert werden, wobei im Ausland gezahlte Steuer angerechnet wird.
- Korrekte Dokumentation ausländischer Steuer sowie Fremdwährungs-Umrechnungen – ohne diese kommt es leicht zu Nachforderungen, Korrekturen oder Streit mit der Finanzverwaltung.
In diesem Artikel konzentrieren wir uns auf den praktischen Ansatz für die Abrechnung im Umzugsjahr sowie auf die Regeln zur Besteuerung der häufigsten Arten ausländischer Einkünfte nach der Rückkehr nach Polen.
Schritt 1: Feststellen, ab wann Sie in Polen steuerlich ansässig sind
Wenn Sie in Polen steuerlich ansässig sind, versteuern Sie grundsätzlich in Polen Einkünfte unabhängig davon, wo sie erzielt wurden – unter Anwendung der einschlägigen internationalen Abkommen. Wenn Sie nicht in Polen steuerlich ansässig sind (also Nichtansässiger), versteuern Sie in Polen in der Regel nur Einkünfte, die in Polen erzielt wurden.
In der Praxis wird die Ansässigkeit üblicherweise anhand von zwei gesetzlichen Kriterien bestimmt (eins davon reicht aus):
- Sie haben Ihren Mittelpunkt der Lebensinteressen (persönlich oder wirtschaftlich) in Polen, oder
- Sie halten sich in einem Steuerjahr mehr als 183 Tage in Polen auf.
Die reine Tageszählung entscheidet nicht immer. Bei Ansässigkeitskonflikten können die Kriterien aus dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen (sog. Tie-Breaker-Regeln) maßgeblich sein – z. B. anhand einer ständigen Wohnstätte und des Mittelpunkts der Lebensinteressen.
Wenn zwei Staaten Sie als steuerlich ansässig betrachten, entscheiden die Tie-Breaker-Regeln im jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen.
Welche Nachweise sich vorzubereiten lohnen
Bei Ansässigkeitsstreitigkeiten zählen Fakten. Bei der Rückkehr nach Polen helfen typischerweise folgende Elemente, um den „Mittelpunkt der Interessen“ zu belegen: Wohnsitz der Familie, dauerhafte Wohnung, Ort der Vermögens- oder Unternehmensverwaltung, berufliche Bindungen, Bankverbindungen, Versicherungen sowie Schulbesuch der Kinder.
Schritt 2: Das Umzugsjahr – wie Einkünfte vor und nach dem Umzug zu behandeln sind
Die häufigste Schwierigkeit im Umzugsjahr: Innerhalb eines Steuerjahres können Sie haben:
- eine Phase der Beschäftigung/unternehmerischen Tätigkeit im Ausland,
- eine Phase der Tätigkeit nach dem Umzug nach Polen,
- und manchmal parallele Einkunftsquellen in zwei Ländern.
Es gibt keine universelle Antwort für jeden Fall. In der Praxis ist es am sichersten, eine kurze Schritt-für-Schritt-Prüfung durchzuführen:
- Bestätigen Sie die Daten und Umstände des Umzugs (wann sich der Mittelpunkt der Interessen geändert hat, ab wann Sie in Polen leben, Anzahl der Tage in Polen).
- Identifizieren Sie die Einkunftsquellen (Anstellung, Geschäftstätigkeit/B2B, Dividenden, Mieteinnahmen, Veräußerung von Vermögenswerten).
- Prüfen Sie das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen und die Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.
- Sammeln Sie Dokumente über im Ausland gezahlte Steuer und die Bemessungsgrundlage (z. B. Jahresübersichten, Bescheinigungen).
Leitlinien des polnischen Finanzministeriums (Ministerstwo Finansów) lassen eine Änderung der steuerlichen Ansässigkeit während des Jahres zu (häufig als „Split-Year“/„Broken Residency“ bezeichnet). Praktisch bedeutet das: Der Umfang der Besteuerung in Polen kann sich vor und nach dem Ansässigkeitswechsel unterscheiden – und die Abrechnung sollte auf konkreten Daten und Nachweisen beruhen.
Erst dann lässt sich sicher bestimmen, welche Einkünfte – und welcher Teil davon – in der polnischen Jahreserklärung erscheinen sollten.
Schritt 3: Wie ausländische Einkünfte nach der Rückkehr in Polen besteuert werden
Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
Wenn Einkünfte in zwei Ländern besteuert werden können, begegnen Sie in Polen meist einer von zwei Methoden:
- Freistellung mit Progressionsvorbehalt – ausländische Einkünfte sind in Polen steuerfrei, können aber den effektiven Steuersatz für in Polen steuerpflichtige Einkünfte beeinflussen (Progressionseffekt).
- Anrechnungsmethode (Steueranrechnung) – ausländische Einkünfte werden in Polen besteuert, und im Ausland gezahlte Steuer kann (innerhalb gesetzlicher Grenzen) angerechnet werden.
Welche Methode gilt, hängt vom Abkommen mit dem jeweiligen Staat ab (oder – falls kein Abkommen besteht – von nationalen Regeln).
Die häufigsten Einkunftsarten bei Rückkehr nach Polen
Nachfolgend ein praxisnaher Überblick über Szenarien, die bei der Rückkehr nach Polen aus dem Ausland am häufigsten auftreten.
- Gehalt aus Arbeit im Ausland und Remote Work
- Selbstständigkeit, B2B-Verträge, Management einer Gesellschaft im Ausland
- Verwechslung der steuerlichen Ansässigkeit einer Person mit dem „Ort“ der Besteuerung konkreter Einkünfte,
- mangelnde Übereinstimmung zwischen Abkommenslogik und tatsächlichem Leistungsmodell,
- fehlerhafte Behandlung ausländischer Vorauszahlungen/Quellenabzüge/gezahlter Steuer in der polnischen Abrechnung.
- Dividenden, Zinsen und ausländische Kapitaleinkünfte
- Mieteinnahmen aus Immobilien im Ausland
- Verkauf von Vermögenswerten (Anteile, Aktien, andere Vermögensrechte)
Schritt 4: Formulare und Unterlagen – was Sie typischerweise benötigen
Anlage für ausländische Einkünfte und im Ausland gezahlte Steuer (Formular PIT/ZG)
Wenn Sie in Polen ausländische Einkünfte erklären und im Ausland gezahlte Steuer ausweisen, nutzen Sie typischerweise die Anlage für im Ausland erzielte Einkünfte/Einnahmen und im Ausland gezahlte Steuer (Formular PIT/ZG). In der Praxis wird oft für jedes Land, in dem Einkünfte erzielt wurden, eine separate Anlage erstellt.
Die wichtigsten Dokumente
Für eine sichere Abrechnung benötigen Sie in der Regel:
- Jahresübersichten des ausländischen Arbeitgebers/der Institution (oft das Pendant zur polnischen Arbeitgeber-Jahresinformation, Formular PIT-11),
- Nachweise über im Ausland gezahlte Steuer (Abrechnungen, Bescheide, Zertifikate),
- Daten zur Bemessungsgrundlage und zu im Ausland einbehaltenen Sozialabgaben,
- Wechselkursdaten (wenn Einkünfte in Fremdwährung erzielt wurden).
Schritt 5: Währungsumrechnung und ausländische Steuer – Regeln, die das Ergebnis tatsächlich beeinflussen
Einkünfte in Fremdwährung werden grundsätzlich in PLN umgerechnet – zum durchschnittlichen Wechselkurs der Polnischen Nationalbank (Narodowy Bank Polski) vom letzten Geschäftstag vor dem Tag des Zuflusses (entsprechende Regeln gelten analog für Kosten und im Ausland gezahlte Steuer in Fremdwährung).
Das ist ein technisches Detail, aber in der Praxis relevant: Wechselkursunterschiede können die Bemessungsgrundlage und die Anrechnungsobergrenze für ausländische Steuer verändern.
Fristen und praktische Organisation der Steuerabrechnung nach der Rückkehr
Grundsätzlich läuft die jährliche Abgabe in Polen vom 15. Februar bis 30. April des Folgejahres.
Beachten Sie auch die praktische Seite des elektronischen Steuerentwurfs „Twój e-PIT“ („Dein e-PIT“):
- Die Formulare PIT-37 und PIT-38 können nach Fristablauf automatisch als eingereicht gelten,
- während PIT-36 (häufig bei ausländischen Einkünften) von Ihnen aktiv ergänzt und freigegeben werden muss.
Für Rückkehrer ist das wichtig, weil ausländische Einkünfte häufig nicht in den „automatischen“ Abgabeprozess fallen.
Rückkehr aus Deutschland nach Polen: worauf Sie besonders achten sollten
Eine Rückkehr aus Deutschland bedeutet oft, dass bestimmte Einkommensströme oder Vermögenswerte in Deutschland verbleiben. In der Praxis haben viele Rückkehrer parallel:
- Arbeitseinkünfte aus Deutschland (manchmal nur für einen Teil des Jahres),
- deutsche Leistungen oder Renten,
- Mieteinnahmen oder Immobilienverkauf,
- Konten und Finanzprodukte in Deutschland.
Beispielsweise zeigt die steuerliche Praxis, dass Arbeitseinkünfte aus Deutschland häufig nach der Methode „Freistellung mit Progressionsvorbehalt“ abgerechnet werden – und Einkünfte, die nach dieser Methode behandelt werden, fallen nicht unter die polnische Abolitionsentlastung („ulga abolicyjna“).
Wenn Sie andere Einkunftsarten haben (z. B. Kapitaleinkünfte), kann die Abrechnungsmethode abweichen – deshalb lohnt es sich, jeden Einkommensstrom separat zu prüfen.
Wenn Sie nach der Rückkehr eine Geschäftstätigkeit planen: Steuern sind nur ein Baustein
Wenn Sie die Rückkehr nach Polen mit einer Unternehmensgründung verbinden (oder Teile Ihrer Aktivitäten nach Polen verlagern), entstehen Risiken typischerweise an der Schnittstelle von:
- Vertriebsmodell und Ort der Leistungserbringung,
- Wahl der Besteuerungsform und Buchführungs-/Dokumentationspflichten,
- Registrierung und Meldungen zur Umsatzsteuer.
Bereits in der Planung zahlt es sich oft aus, die „private“ Analyse (Ansässigkeit, ausländische Einkünfte) mit der geschäftlichen zu verbinden. Unterstützung kann dabei sowohl eine Steuerberatung in Polen als auch Prozesse rund um die Firmengründung in Polen umfassen.
Frühere Artikel der Serie „Rückkehr nach Polen“
- Steuererleichterungen für Rückkehrer
- Wie man seinen Steuerwohnsitz festlegt
- HR- und Lohnabrechnungs-Formalitäten bei Arbeitsaufnahme nach Jahren im Ausland
Zusammenfassung: wichtigste Schritte für eine sichere Abrechnung nach der Rückkehr nach Polen
Wenn Sie das Umzugsjahr möglichst sicher abwickeln möchten, gehen Sie in dieser Reihenfolge vor:
- Bestimmen Sie die steuerliche Ansässigkeit und den „Wendepunkt“ im Jahr (Fakten, Tage, Mittelpunkt der Interessen).
- Listen Sie alle Einkunftsquellen (Polen + Ausland) auf und ordnen Sie sie Jurisdiktionen zu.
- Prüfen Sie die Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung je Land und je Einkunftsart.
- Sammeln Sie Dokumente über im Ausland gezahlte Steuer und Bemessungsgrundlagen.
- Prüfen Sie Abgabepflichten (einschließlich Anlage Formular PIT/ZG) und Fristen – verlassen Sie sich nicht darauf, dass das System alles automatisch übernimmt.
- Stellen Sie korrekte Währungsumrechnungen sicher.
Wenn Ihre Situation mehrere Länder, verschiedene Einkunftsarten oder einen Wechsel des Arbeitsmodells umfasst (z. B. Remote Work nach der Rückkehr), lohnt sich oft ein kurzer Steuer-Check vor der Abgabe – besonders im Umzugsjahr. In solchen Fällen können Sie den getsix® Support im Rahmen von Steuern in Polen nutzen, um Einkommensströme zu strukturieren, Abkommen und Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung korrekt anzuwenden und die Abrechnung auf vollständiger Dokumentation aufzubauen.



