Gemäß den OECD-Vorschriften zum Austausch von Steuerinformationen sind multinationale Unternehmensgruppen verpflichtet, ihre Organisationsstrukturen und finanziellen Ergebnisse zu melden. Ziel dieser Verpflichtung ist es, die Steuertransparenz zu erhöhen, und aggressive Steueroptimierungspraktiken einzuschränken.
Was ist CbC-Reporting?
Das Hauptziel der Country-by-Country (CbC)-Berichterstattung besteht darin, die Steuertransparenz zu erhöhen, und aggressive Steuervermeidungsstrategien zu bekämpfen, und sie soll Steuerverwaltungen ein Instrument zur Risikobewertung im Zusammenhang mit Verrechnungspreisen an die Hand geben.
Das CbC-Reporting ermöglicht die Identifizierung von Fällen künstlicher Gewinnverlagerung in Niedrigsteuerländer, die Bewertung, ob die Steuerstruktur einer Gruppe ihrer tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit entspricht, sowie ein besseres Verständnis globaler Wertschöpfungsketten in multinationalen Unternehmensgruppen.
Wer ist berichtspflichtig?
Diese Verpflichtung gilt für große Unternehmensgruppen, deren konsolidierte Einnahmen die folgenden Schwellenwerte überschreiten:
- 3.250.000.000 PLN, wenn derkonsolidierte Finanzbericht in PLN erstellt wird.
- 750.000.000 EUR (oder der entsprechende Gegenwert dieses Betrages in einer anderen Währung), wenn der konsolidierte Finanzbericht in einer anderen Währung erstellt wird.
Die Umrechnung der Schwellenbeträge für die CbC-Berichterstattung erfolgt gemäß Artikel 82 Absatz 2 Nummer 2 des Gesetzes über den Austausch von Steuerinformationen mit anderen Ländern:
- Wenn sich der oberste Mutterkonzern außerhalb Polens befindet, erfolgt die Umrechnung nach den in der jeweiligen Gerichtsbarkeit geltenden Regeln (falls keine solchen Regeln existieren, gilt der nachstehend angegebene Wechselkurs).
- Wenn sich der oberste Mutterkonzern in Polen befindet, erfolgt die Umrechnung auf Basis des zuletzt von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten Wechselkurses am letzten Tag des dem Berichtsjahr vorausgehenden Geschäftsjahres.
Überschreiten die konsolidierten Umsätze der Gruppe die genannten Schwellenwerte, müssen die zugehörigen Unternehmen entweder eine CbC-P-Benachrichtigung oder einen CbC-R-Bericht einreichen.
CbC-P: Benachrichtigung über die Berichterstattung
CbC-P ist eine verpflichtende Benachrichtigung, die von Unternehmen innerhalb einer meldepflichtigen Unternehmensgruppe eingereicht wird. Die Benachrichtigung enthält Informationen über die meldende Einheit sowie das Land, in dem der CbC-R-Bericht eingereicht wird.
Wer reicht CbC-P ein?
- Tochtergesellschaften und oberste Muttergesellschaften von Unternehmensgruppen, deren konsolidierte Umsätze im vorangegangenen Geschäftsjahr 3.250.000.000 PLN oder 750.000.000 EUR überschritten haben.
- Andere innerhalb der Gruppe für die Berichterstattung bestimmte Einheiten.
Frist für die Einreichung von CbC-P:
- 3 Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres der Gruppe.
Für Unternehmen, deren Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, endet die Frist am 31. März 2026.
CbC-R: Der Hauptbericht
CbC-R ist der eigentliche Bericht, der detaillierte Informationen über die globale Verteilung von Umsätzen, Gewinnen, Steuern und anderen Finanzdaten multinationaler Unternehmensgruppen enthält.
Wer reicht CbC-R ein?
- Die oberste Muttergesellschaft der Unternehmensgruppe, welche die in den Vorschriften festgelegten Kriterien erfüllt, in ihrem Niederlassungsland.
Frist für die Einreichung von CbC-R:
- 12 Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres der Gruppe.
Für Unternehmensgruppen, deren Geschäftsjahr am 31. Dezember 2026 endet, muss der CbC-Bericht bis spätestens 31. Dezember 2026 eingereicht werden.
Wie wird die CbC-P-Benachrichtigung oder der CbC-R-Bericht in Polen eingereicht?
Die CbC-P-Benachrichtigung und der CbC-R-Bericht müssen elektronisch über das polnische e-Deklaracje-System eingereicht werden. Nach dem Absenden der Benachrichtigung empfiehlt es sich, die offizielle Empfangsbestätigung (UPO) als Nachweis herunterzuladen.
Öffentliches CbC-Reporting
Gemäß der EU-Richtlinie sind in Polen die Vorschriften zur öffentlichen CbC-Berichterstattung am 22. Juni 2024 in Kraft getreten. Die bisherigen CbC-R-Berichte und CbC-P-Benachrichtigungen, die an den Leiter der Nationalen Steuerverwaltung (KAS) übermittelt werden, bleiben unverändert. Der öffentliche CbC-Bericht (Länderbericht zur Einkommensteuer) wird beim Nationalen Gerichtsregister eingereicht und auf der Website des Unternehmens veröffentlicht. Dies bedeutet, dass Informationen über globale Umsätze, Gewinne, Steuern und andere Finanzdaten großer Unternehmensgruppen öffentlich zugänglich werden. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Erhöhung der steuerlichen Verantwortung und zur Bekämpfung von Steuervermeidung.
Unternehmen, deren Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, müssen ihren ersten öffentlichen CbC-Bericht für das Geschäftsjahr 2025 erstellen, der bis spätestens 31. Dezember 2026 veröffentlicht werden muss.
Eine der größten Herausforderungen besteht darin, dass polnische Tochtergesellschaften die Einhaltung der Berichtspflichten durch den Mutterkonzern überwachen müssen. Falls die Muttergesellschaft den erforderlichen Bericht nicht veröffentlicht, liegt die Verpflichtung zur Erstellung und Veröffentlichung des Berichts bei der Tochtergesellschaft.
In einem solchen Fall sollte die Tochtergesellschaft zunächst versuchen, die fehlenden Informationen von der Muttergesellschaft zu erhalten. Falls dies nicht gelingt, muss sie den Bericht auf Basis der verfügbaren Finanzdaten selbstständig erstellen.
Sanktionen bei Nichteinhaltung
Die Nichterfüllung der CbC-Reporting-Pflichten oder die Bereitstellung unvollständiger oder fehlerhafter Informationen kann mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 1.000.000 PLN geahndet werden. Die Steuerbehörden sind zudem berechtigt, Überprüfungen zur Einhaltung der Berichtsanforderungen durchzuführen.
Da sich die finanzielle Lage von Unternehmensgruppen dynamisch verändert, können Restrukturierungen oder Investitionen dazu führen, dass die Berichterstattungsschwellen überschritten werden.
Häufig gestellte Fragen und praktische Zweifel zu CbC-P
In der Praxis haben Kapitalgruppen oft Fragen zur korrekten Angabe der Informationen, obwohl das CbC-P-Meldeformular nicht umfangreich ist. Die häufigsten Fragen beziehen sich auf:
- Welche Einheit sollte als oberste Muttergesellschaft gemeldet werden, wenn sich im Laufe des Jahres aufgrund von Veränderungen innerhalb der Gruppe die oberste Muttergesellschaft geändert hat?
- Wie lässt sich feststellen, ob die Gruppe die konsolidierte Umsatzschwelle überschritten hat, ab der die Verpflichtung zur Einreichung einer CbC-P-Meldung besteht?
- Wer sollte die CbC-P-Meldung einreichen, wenn ein ausländisches Unternehmen über eine Niederlassung in Polen tätig ist?
- Wie ist mit CbC-P im Falle einer Steuerkapitalgruppe (Podatkowa Grupa Kapitałowa, PGK) umzugehen – d. h. sollte die Meldung von der PGK selbst oder von den Unternehmen, die die PGK bilden, eingereicht werden? Und
- Wie ist die Meldung auszufüllen, wenn ein Unternehmen gleichzeitig Teil von zwei verschiedenen ausländischen Gruppen ist?
Wenn Sie ähnliche Zweifel haben, kann getsix® Ihnen dabei helfen, Ihre CbC-Verpflichtungen zu strukturieren und zu überprüfen, wie die CbC-P-Meldung korrekt zu erstellen ist, damit die Daten mit der Gruppendokumentation und -Berichterstattung übereinstimmen. Kontaktieren Sie uns gerne bezüglich Steuerberatung in Polen und Unterstützung bei Verrechnungspreisen.
Zusammenfassung
Die Berichterstattungspflichten CbC-P und CbC-R sind wesentliche Instrumente zur Bekämpfung von Steuervermeidung. Das Verständnis dieser Berichtsanforderungen ist für große Unternehmenskapitalgruppen von entscheidender Bedeutung.
Da sich Fristen und Vorschriften für das CbC-Reporting ändern können, ist es ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren, um die Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen sicherzustellen.



