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Mittwoch, Februar 4, 2026
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Polens Wirtschafts- und Business-Informationen – Januar 2026

Der Beginn des Jahres 2026 bringt für Unternehmen in Polen gleichzeitig steigende Compliance-Anforderungen, administrative Änderungen sowie Kostendruck. In der Praxis bedeutet das die Notwendigkeit, Prozesse in Bereichen wie Personalabrechnung Polen (HR), Lohn- und Gehaltsabrechnung, steuerliche Abrechnungen sowie die Dokumentationskontrolle zu ordnen — insbesondere dort, wo eine Organisation Buchhaltung auslagert oder externes Steuerberatung Know-how nutzt.

In diesem Überblick präsentieren wir die wichtigsten Ereignisse des letzten Monats, die die Rahmenbedingungen für die Geschäftstätigkeit in Polen prägen.


Transparenz der Vergütung ab Dezember 2025 – neue Pflichten für Arbeitgeber

Ab dem 24. Dezember 2025 müssen Arbeitgeber Bewerbern bereits im Recruiting-Prozess Informationen über die Vergütung (Betrag oder Gehaltsspanne) geben und eine diskriminierungsfreie, neutrale Sprache in Stellenanzeigen sicherstellen. Zudem gilt ein Verbot, nach bisherigen Gehältern zu fragen – das zwingt zur Aktualisierung von Dokumenten, Interviewleitfäden und internen HR-Prozessen. Für Unternehmen ist das ein sehr praktisches Thema: Es beeinflusst die Ordnung in Lohndaten und die Qualität der Prozesse im Bereich Personalabrechnung in Polen; in größeren Organisationen wird es häufig zum Ausgangspunkt für die Systematisierung von Vergütungsgrundsätzen und ein Equal-Pay-Audit.

Mehr Informationen finden Sie im Beitrag: Transparenz der Vergütung ab 12/2025 – Pflichten der Arbeitgeber.


EUDR-Verordnung verschoben

Die Verschiebung der Anwendung der EUDR verlegt die Sorgfaltspflichten auf den 30. Dezember 2026 (große und mittlere Unternehmen) sowie auf den 30. Juni 2027 (Mikro- und kleine Unternehmen). Das schafft Zeit für die Vorbereitung, beseitigt aber nicht die Risiken – Unternehmen müssen weiterhin die Herkunft von Rohstoffen und die Transparenz der Lieferkette nachweisen. Für Unternehmer in Polen ist entscheidend, das zusätzliche Jahr für die Einführung realer Verfahren (Daten, Dokumentation, Verantwortlichkeiten) und die Bewertung der Auswirkungen auf Verträge und Kosten zu nutzen — statt das Thema bis zur letzten Minute zu verschieben.

Mehr Informationen finden Sie im Beitrag: EUDR-Verordnung bis 2026 verschoben – was bedeutet das für Unternehmen?


JPK_VAT im KSeF ab 1. Februar 2026 – KSeF-Nummer, Kennzeichnungen OFF/BFK/DI und Korrekturregeln

Für Abrechnungszeiträume, die am 1. Februar 2026 beginnen, muss JPK_VAT KSeF-Rechnungen durch die Angabe der KSeF-Nummer berücksichtigen sowie die Kennzeichnungen OFF/BFK/DI für Dokumente außerhalb des Systems verwenden. Das ist für Unternehmen wichtig, weil es direkt die Umsatzsteuer Polen-Abrechnung und die Ordnung in den Registern beeinflusst — insbesondere in einer Phase, in der KSeF-Rechnungen und „außerhalb von KSeF“-Dokumente parallel funktionieren. Relevant ist auch die Korrekturpraxis: Grundsätzlich wird JPK nicht allein deshalb korrigiert, um eine KSeF-Nummer nachzutragen – außer in einem eng definierten Ausnahmefall (offline24 nach Abgabe von JPK). Für die Umsetzung ist das ein klares Signal, dass es nicht nur um Rechnungsstellung geht, sondern auch um Finanzbuchhaltung Polen, Dokumentenworkflow und Qualitätskontrolle der Daten.

Mehr Informationen finden Sie im Beitrag: Neue Verordnungen zum KSeF für 2026.


Wichtige Änderungen bei der Beantragung der PESEL-Nummer für Ausländer ab 1. Januar 2026

Ab dem 1. Januar 2026 muss ein Teil der Ausländer (insbesondere außerhalb der EU/EWR/Schweiz) persönlich erscheinen, um eine PESEL-Nummer zu erhalten, wodurch die Möglichkeit der Vertretung per Vollmacht eingeschränkt wird. Für Gesellschaften mit ausländischen Vorstandsmitgliedern ist das ein potenzieller Engpass in der Praxis – die PESEL-Nummer ist häufig Voraussetzung für den reibungslosen Zugang zu digitalen Verwaltungsdiensten und für fristgerechtes Unterzeichnen von Dokumenten. Unternehmen sollten diese Formalitäten daher frühzeitig einplanen, besonders bei Änderungen in den Organen der Gesellschaft und in Projekten wie Firmengründung in Polen oder Register-Updates.

Mehr Informationen finden Sie im Beitrag: Änderungen bei der Beantragung der PESEL-Nummer durch Ausländer 2026.


Wandelt PIP zivilrechtliche Verträge in Festanstellungen um? Gesetzesentwurf – wichtigste Informationen für Arbeitgeber vor 2026

Der Reformentwurf zur PIP (auch wenn laut Update vom 6. Januar 2026 die Arbeiten in der aktuellen Form gestoppt wurden) zeigte die Richtung: Immer wichtiger wird die Bewertung der tatsächlichen Arbeitsausführung – nicht nur die Bezeichnung des Vertrags. Für Arbeitgeber ist das ein Hinweis, B2B-Zusammenarbeit und zivilrechtliche Verträge hinsichtlich organisatorischer Praxis, Dokumentation und interner Kommunikation zu ordnen. In vielen Unternehmen werden solche Reviews mit Compliance-Maßnahmen im Bereich HR in Polen / Lohn- und Gehaltsabrechnung verbunden sowie durch Spezialisten unterstützt, wenn Konsequenzen Kosten, Beiträge und Abrechnungen betreffen können.

Mehr Informationen finden Sie im Beitrag: Wandelt PIP zivilrechtliche Verträge in Festanstellungen um? Gesetzesentwurf.


ZUS-Beiträge 2026 – aktuelle Bemessungsgrundlagen, Limits und Beitragshöhen für Unternehmer

Im Jahr 2026 steigen die Beitragsbelastungen u. a. durch höhere Bemessungsgrundlagen (prognostiziertes Durchschnittsgehalt und Mindestlohn) sowie durch die Änderung des Mindestbeitrags zur Krankenversicherung ab dem 1. Februar 2026. Das Limit der dreißigfachen Bemessungsgrundlage für Renten- und Invaliditätsbeiträge beträgt 282.600 PLN, was bei hohen Vergütungen und der Planung der Arbeitskosten wesentlich ist. Für Unternehmer bedeutet das, den Anstieg der ZUS-Beiträge 2026 in Budgets einzuplanen und Abrechnungen zu ordnen, um Fehler bei Berechnung und Reporting zu vermeiden.

Mehr Informationen finden Sie im Beitrag: ZUS-Beiträge 2026 – aktuelle Informationen für Unternehmer.


Remote Work aus dem Ausland und neue OECD-Leitlinien – wichtigste Auswirkungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Polen

Die Aktualisierung des OECD-Kommentars (November 2025) betont stärker die „wirtschaftliche Realität“ von Remote Work aus dem Ausland und deren mögliche Folgen: das Risiko einer Betriebsstätte auf Arbeitgeberseite sowie die Besteuerung von Vergütungen dort, wo die Arbeit tatsächlich ausgeübt wird. Für Unternehmen in Polen bedeutet das die Notwendigkeit, Mobilitätsrichtlinien zu ordnen und die Auswirkungen anhand des Doppelbesteuerungsabkommen mit Polen (im Hintergrund auch CIT/PIT, teils VAT) zu prüfen. Entscheidend ist ein pragmatischer Ansatz: Monitoring des Arbeitsorts, der Rolle des Mitarbeiters und der Frage, ob die Auslandspräsenz aus geschäftlichen Gründen erfolgt — denn diese Elemente bestimmen das Risiko am stärksten.

Mehr Informationen finden Sie im Beitrag: Remote Work aus dem Ausland: OECD-Leitlinien und Steuern in Polen.


Zusammenfassend bestätigt der Januar 2026, dass Unternehmen in Polen parallel auf Änderungen im HR-Bereich (Transparenz der Vergütung), in der Digitalisierung der Abrechnungen (KSeF und JPK_VAT) sowie bei den Kosten der Geschäftstätigkeit (ZUS-Beiträge 2026) reagieren müssen. Praktisch führt das zu einem Bedarf an besserer Organisation von Prozessen wie Personalabrechnung in Polen, Umsatzsteuer Polen-Abrechnung sowie laufender Steuerberatung in Polen. Gleichzeitig gewinnt das Risikomanagement bei Mitarbeitermobilität (OECD-Leitlinien und Doppelbesteuerungsabkommen mit Polen) an Bedeutung. Die resilientesten Organisationen setzen Änderungen prozessorientiert um: klare Verantwortlichkeiten, geordnete Daten und Dokumente sowie aktualisierte Policies, bevor Korrekturen und Kontrollen auftreten.

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