Höhere Strafen für Steuerdelikte und -vergehen ab dem 1. Januar 2026 sind nun Realität. Mit Beginn des Jahres traten wesentliche Änderungen in Kraft, die die Haftung von Steuerzahlern – insbesondere Unternehmern in Polen – für Verstöße gegen das Steuerrecht erheblich verschärfen. Obwohl es formal zu keiner Novellierung des Steuerstrafgesetzbuches (KKS) gekommen ist, hat die Anhebung des Mindestlohns auf 4 806 PLN brutto automatisch die Grenzen für Strafen, Bußgelder und Schwellenwerte erhöht, die über die Einstufung von Handlungen als Steuerdelikte oder -vergehen entscheiden.
Für polnische Unternehmen bedeutet dies vor allem Folgendes: Selbst geringfügige Steuerverstöße können nun zu wesentlich schwerwiegenderen finanziellen Folgen führen als noch vor einem Jahr und in Extremfällen die Stabilität des gesamten Unternehmens gefährden.
Warum sind die Steuerstrafen im Jahr 2026 so hoch?
Der Mechanismus ist einfach, aber seine Auswirkungen sind besonders spürbar. An vielen Stellen macht das Steuerstrafgesetzbuch die Höhe der Strafen vom Mindestlohn abhängig. Seit dem 1. Januar 2026 ist der Mindestlohn von 4.666 PLN auf 4.806 PLN gestiegen, was automatisch zu einer Erhöhung geführt hat:
- der Höchststrafen für Steuerdelikte,
- der Gerichtsstrafen für Delikte,
- der Tagessätze für Steuerdelikte,
- der Grenze zwischen einem Delikt und einem Steuerdelikt.
Infolgedessen ist das System der finanziellen Sanktionen in Polen wesentlich restriktiver geworden, obwohl die Bestimmungen des Steuerstrafgesetzbuches selbst formal unverändert geblieben sind.
Steuerdelikt und Steuerverbrechen
Eine der wichtigsten Fragen für Unternehmer in Polen ist die korrekte Unterscheidung zwischen einem Steuerdelikt und einem Steuervergehen. Diese Einstufung bestimmt nicht nur die Höhe der Strafe, sondern auch das Verfahren und mögliche strafrechtliche Konsequenzen.
Im Jahr 2026 gilt als Steuerdelikt eine verbotene Handlung, bei der der Betrag der verkürzten oder der Gefahr einer Minderung ausgesetzten öffentlich-rechtlichen Forderung 24 030 PLN, also das Fünffache des Mindestlohns, nicht übersteigt.
Eine Minderung bedeutet einen tatsächlichen finanziellen Verlust für die Staatskasse, während eine Gefährdung der Minderung darin besteht, ein konkretes, hochwahrscheinliches Risiko eines solchen Verlustes zu schaffen, auch wenn dieser letztlich nicht eingetreten ist.
Sobald dieser Betrag überschritten wird, wird die Handlung automatisch als Steuerdelikt eingestuft, was mit wesentlich höheren Strafen und der Möglichkeit einer Freiheitsstrafe oder einer Freiheitsbeschränkung verbunden ist.
Bußgelder für Steuerdelikte im Jahr 2026
In der Wirtschaftspraxis bleibt die häufigste Form der Reaktion der Steuerbehörden auf Steuerdelikte das Bußgeldverfahren. Bußgelder werden von befugten Mitarbeitern des Finanzamtes und Beamten des Zoll- und Steuerdienstes in Fällen verhängt, in denen die Umstände des Falles klar sind und die Handlung ein Steuerdelikt darstellt.
Ab dem 1. Januar 2026 beträgt die maximale Geldstrafe 24.030 PLN. Dieser Betrag war noch vor wenigen Jahren eher für Gerichtsverfahren reserviert, kann heute jedoch im vereinfachten Verwaltungsverfahren verhängt werden.
Wichtig ist, dass die Verhängung einer Geldstrafe die Zustimmung des Täters voraussetzt. Wird diese nicht erteilt, wird der Fall an ein Gericht verwiesen, wo die möglichen finanziellen Folgen noch schwerwiegender sein können.
Gerichtliche Geldstrafe für Steuerdelikte – sogar über 96.000 PLN
Wenn ein Fall von Steuerdelikten vor Gericht kommt, erweitert sich der Umfang der möglichen Strafen erheblich. Im Jahr 2026 kann das Gericht in Polen eine Geldstrafe zwischen 480,60 PLN und 96.120 PLN verhängen, d. h. zwischen einem Zehntel und dem Zwanzigfachen des Mindestlohns.
Bei der Festlegung der Höhe der Strafe berücksichtigt das Gericht jeweils die Vermögens- und Familiensituation des Täters, sein Einkommen und sein tatsächliches Verdienstmöglichkeiten. Dies ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass die Obergrenze der Geldstrafe eine sehr schwere finanzielle Belastung darstellt, insbesondere für kleinere Unternehmen in Polen.
Steuerdelikte – Rekordstrafen ab 2026
Die größten Befürchtungen der Unternehmer wecken jedoch Steuerdelikte, für die im Jahr 2026 Strafen ein historisch hohes Niveau erreicht haben. Die Geldstrafe für ein Steuerdelikt wird in Tagessätzen verhängt – von 10 bis zu sogar 720 Tagessätzen.
Bei einem Mindestlohn von 4.806 PLN liegt der Tagessatz derzeit zwischen 160,20 PLN und 64.080 PLN. Das bedeutet, dass die Höchststrafe für ein Steuerdelikt 46.137.600 PLN beträgt, während in besonderen Fällen – z. B. wenn das Gericht eine außerordentliche Strafverschärfung anwendet oder eine Gesamtstrafe verhängt – die Obergrenze auf 1.080 Tagessätze angehoben werden kann, d. h. 69 Millionen PLN übersteigen kann. Andererseits sieht das Steuerstrafgesetzbuch im Falle eines vereinfachten summarischen Urteils eine Geldstrafe von bis zu 200 Tagessätzen vor, was im Jahr 2026 einer Strafe von bis zu 12.816.000 PLN entspricht.
Diese Beträge zeigen deutlich, dass die steuerliche Haftung zu einem der größten finanziellen Risiken in der Wirtschaft geworden ist.
Welche Verstöße führen am häufigsten zu einer steuerlichen Haftung?
In der Praxis betreffen Steuerverstöße meist formale Verstöße wie verspätete Abgabe von Steuererklärungen, Fehler in der Buchführung, missbräuchliche Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen oder geringfügige Unregelmäßigkeiten im Bereich der Registrierkassen. Obwohl viele dieser Verstöße oft als „technischer Natur” angesehen werden, sind ihre finanziellen Folgen seit 2026 wesentlich schwerwiegender.
Steuerdelikte betreffen Verstöße schwerwiegenderer Art, die oft mit vorsätzlichem Handeln oder grober Fahrlässigkeit verbunden sind. In der Praxis gehören zu den häufigsten Verstößen:
- Verschleierung von Einkünften oder Nichtabgabe einer Steuererklärung trotz erzielter Einkünfte,
- Mehrwertsteuerbetrug,
- unzuverlässige Buchführung (oder Nichtführung von Büchern),
- anhaltende Nichtzahlung fälliger Steuern,
- Verstöße im Bereich der Verrechnungspreise und Meldepflichten (z. B. MDR).
Im Jahr 2026 können selbst kleine Fehler bei Abrechnungen zu schweren Sanktionen führen. getsix® unterstützt Unternehmen bei der Buchhaltung und laufenden Steuerabrechnungen und hilft ihnen, Vorschriften einzuhalten und das Risiko von Steuerdelikten zu verringern. Kontaktieren Sie uns.
Bußgeldbescheid angenommen – und wie geht es weiter? Aufhebung nur in Ausnahmefällen
Es ist zu beachten, dass ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid nur sehr schwer aufzuheben ist. Dies kann nur in Ausnahmefällen geschehen, z. B. bei der Verhängung einer Strafe für eine Handlung, die keine Steuerstraftat darstellt, bei Überschreitung des zulässigen Bußgeldbetrags oder bei Bestrafung einer nicht haftbaren Person. Der Antrag auf Aufhebung des Bußgeldbescheids muss innerhalb von 7 Tagen nach dessen Annahme gestellt werden, und die Entscheidung trifft ausschließlich das Gericht.
Strenge Strafen bleiben bestehen – die Bedeutung des Präsidentenvetos
Darüber hinaus wurde die Höhe der seit 2026 geltende Höhe der Sanktionen durch das Veto des Präsidenten vom August 2025 beeinflusst, das die geplante Milderung der Strafen für formelle Steuerdelikte blockierte. Infolgedessen wurden hohe Bußgeldgrenzen und der weit gefasste Haftungsumfang, auch für Informations- und Dokumentationsverstöße, beibehalten.
Was bedeuten höhere Steuerstrafen in der Praxis für Unternehmen in Polen?
Höhere Strafen für Steuerdelikte und -vergehen ab dem 1. Januar 2026 verändern die Steuerrisikolandschaft in Polen erheblich. Für Unternehmer bedeutet dies, dass sie noch mehr auf die Korrektheit ihrer Abrechnungen, die Pünktlichkeit ihrer Steuerpflichten und die Zuverlässigkeit ihrer Finanzunterlagen achten müssen.
In der aktuellen Situation sind professionelle Buchhaltungs- und Steuerberatung, effektive Compliance-Verfahren und laufende Risikoanalysen keine Kosten mehr, sondern eine echte Investition in die Sicherheit Ihres Unternehmens.
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Rechtsgrundlage:
Gesetz vom 10. September 1999 – Steuerstrafgesetzbuch (Gesetzblatt in der jeweils gültigen Fassung).



