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Dienstag, April 29, 2025
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Firmengründung in Polen – Unterschiede in der Besteuerung von Zweigniederlassungen und Repräsentanzen ausländischer Unternehmen

Die Firmengründung in Polen ist für ausländische Unternehmer dank der stabilen Wirtschaft und der günstigen Investitionsbedingungen eine attraktive Option. Vor der Gründung eines Unternehmens ist es jedoch wichtig, die Rechtsform festzulegen, die sich sowohl auf die steuerlichen als auch auf die betrieblichen Verpflichtungen auswirkt. Viele ausländische Unternehmen stehen vor der Frage: Soll eine Repräsentanz oder eine Zweigniederlassung gegründet werden? Um eine fundierte Entscheidung zu treffen, ist es wichtig, die Unterschiede zwischen diesen beiden Formen zu kennen – insbesondere im Hinblick auf die steuerlichen Verpflichtungen.


Was ist eine Zweigniederlassung in Polen?

Eine Zweigniederlassung ist ein formal getrennter Teil eines ausländischen Unternehmens, der in Polen dieselben Tätigkeiten ausüben kann wie in seinem Heimatland. Im Gegensatz zu einer Repräsentanz darf eine Zweigniederlassung geschäftliche Aktivitäten ausüben, Verträge abschließen, Waren verkaufen und Dienstleistungen erbringen.

Beispiel: Ein Technologieunternehmen, das in Deutschland Softwareentwicklungsdienstleistungen anbietet, kann eine Zweigniederlassung in Polen eröffnen und polnischen Kunden dieselben Dienstleistungen anbieten.

Die Firmengründung in Polen in Form einer Zweigniederlassung erfordert eine Eintragung in das polnische Handelsregister (Krajowy Rejestr Sądowy – KRS). Zudem ist die Zweigniederlassung verpflichtet, eine eigene Buchführung gemäß polnischem Recht zu führen, und das ausländische Unternehmen muss eine Person benennen, die befugt ist, ihn zu vertreten.


Was ist eine Repräsentanz in Polen?

Eine Repräsentanz ist eine Unternehmensform, die auf Werbe- und Marketingaktivitäten für ein ausländisches Unternehmen oder das Land, aus dem das Unternehmen stammt, beschränkt ist. Sie darf keine geschäftlichen Tätigkeiten ausüben, keine Produkte verkaufen, keine Dienstleistungen anbieten und keine Verträge abschließen.

Beispiel: Ein Unternehmen, das medizinische Geräte herstellt, kann eine Repräsentanz in Polen eröffnen, die Konferenzen organisiert, an Messen teilnimmt und Produkte bewirbt. Das Unternehmen darf jedoch die Geräte nicht direkt verkaufen oder technischen Service anbieten.

Die Repräsentanz muss in das Register der Repräsentanzen ausländischer Unternehmen eingetragen werden, das vom Minister für Wirtschaftsentwicklung geführt wird. Die Registrierung ist für 2 Jahre gültig und kann verlängert werden.


Die wichtigsten Unterschiede zwischen einer Repräsentanz und einer Zweigniederlassung

1. Umfang der Geschäftstätigkeit

Repräsentanz: darf nur Werbe- und Marketingaktivitäten durchführen. Sie darf keine Produkte verkaufen oder Dienstleistungen für Kunden in Polen erbringen.

Zweigniederlassung: ist uneingeschränkt berechtigt, Geschäftstätigkeiten im Einklang mit den Tätigkeiten der Muttergesellschaft durchzuführen.

2. Registrierung und formale Anforderungen

Eine Repräsentanz muss in das vom Minister für Wirtschaftsentwicklung geführte Register ausländischer Repräsentanzen eingetragen werden.

Zweigniederlassung: muss im Handelsregister (KRS) eingetragen sein, was eine vollständige Buchführung gemäß den polnischen Buchhaltungsvorschriften erfordert.

3. Haftung

Repräsentanz: keine finanzielle Verantwortung in Polen, da keine geschäftlichen Transaktionen durchgeführt werden dürfen.

Zweigniederlassung: Erweiterung der Muttergesellschaft, wodurch alle in Polen entstehenden Verbindlichkeiten direkt mit dem Hauptsitz des Unternehmens verbunden sind.

Im nächsten Abschnitt werden die steuerlichen Unterschiede zwischen beiden Geschäftsformen sowie die jeweiligen steuerlichen Verpflichtungen für ausländische Unternehmer näher erläutert.


Besteuerung einer ausländischen Zweigniederlassung in Polen

Körperschaftsteuer (KSt)

Eine Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens wird als aktiv betrachtet, wenn sie in Polen geschäftlich tätig ist. In diesem Fall unterliegt die ausländische Muttergesellschaft der polnischen Körperschaftsteuer (KSt) auf die in Polen erzielten Gewinne.

Entscheidend ist, ob die von der Zweigniederlassung ausgeübten Tätigkeiten die Voraussetzungen für die Gründung einer sogenannten ausländischen Betriebsstätte erfüllen, was nach dem CIT-Gesetz unter anderem bedeutet:

  • eine feste Einrichtung, über die das ausländische Unternehmen in Polen Geschäfte tätigt (z. B. Büro, Produktionsstätte),
  • Bau-, Montage- oder Installationsarbeiten, die über einen längeren Zeitraum durchgeführt werden,
  • eine Person, die befugt ist, im Namen des ausländischen Unternehmens Verträge abzuschließen.

Erfüllt die Zweigniederlassung diese Kriterien, ist sie verpflichtet, eine polnische Buchhaltung zu führen und monatliche Steuervorauszahlungen zu leisten. Der Steuersatz beträgt 19 % bzw. 9 % für kleine Steuerzahler, und die Abrechnung erfolgt nach den für polnische Unternehmen geltenden Regeln.

Mehrwertsteuer (MwSt)

Eine Zweigniederlassung, die Waren oder Dienstleistungen in Polen verkauft, muss sich für die polnische Mehrwertsteuer (MwSt) registrieren. Die Registrierung muss erfolgen, bevor eine umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit aufgenommen wird.

In bestimmten Fällen kann eine ausländische Gesellschaft mit einer Niederlassung in Polen von der MwSt-Registrierung befreit sein, wenn sie bestimmte Bedingungen nach EU- und polnischem Recht erfüllen. Der entscheidende Faktor ist, ob die Niederlassung ein ständiger Geschäftssitz ist, was von einer angemessenen Organisationsstruktur und Ressourcen abhängt.


Besteuerung einer ausländischen Repräsentanz in Polen

Körperschaftsteuer (KSt)

Da die Repräsentanz keine gewinnorientierten Tätigkeiten ausübt, unterliegt sie nicht der Körperschaftssteuer. Wenn das ausländische Unternehmen jedoch Mitarbeiter in Polen beschäftigt, muss es:

  • Einkommensteuer (ESt) auf die Gehälter der Mitarbeiter sowie,
  • Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge zahlen.

Mehrwertsteuer (MwSt)

Da eine Repräsentanz keine Geschäftstätigkeiten ausführt, ist sie nicht zur MwSt-Registrierung verpflichtet. Sämtliche Betriebskosten, wie Büromiete oder Marketingausgaben, werden von der ausländischen Muttergesellschaft getragen. In manchen Fällen kann die Muttergesellschaft eine Erstattung der polnischen Mehrwertsteuer beantragen.


Vergleich der Besteuerung: Zweigniederlassung vs. Repräsentanz

KriteriumZweigniederlassung eines ausländischen UnternehmensRepräsentanz eines ausländischen Unternehmens
KSt-BesteuerungJa, auf in Polen erzielte GewinneNein
MwSt-RegistrierungJa, wenn die Zweigniederlassung Dienstleistungen erbringt oder Waren verkauftNein
ESt & Sozialabgaben für MitarbeiterJaJa

Firmengründung in Polen – Repräsentanz oder Zweigniederlassung?

Die Wahl zwischen einer Repräsentanz und einer Zweigniederlassung hängt von der Unternehmensstrategie ab. Wenn ein ausländisches Unternehmen nur seine Geschäftstätigkeit in Polen bewerben möchte, ist eine Repräsentanz eine ausreichende Lösung. Für Unternehmen, die jedoch planen, Produkte oder Dienstleistungen zu verkaufen und in Polen Einnahmen zu erzielen, müssen eine Zweigniederlassung gründen und die damit verbundenen steuerlichen Verpflichtungen erfüllen.

Die Firmengründung in Polen in Form einer Zweigniederlassung oder Repräsentanz erfordert eine sorgfältige Planung. Das Verständnis der steuerlichen Auswirkungen und die regelmäßige Überprüfung gesetzlicher Änderungen sind entscheidend für eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit.

Um Registrierungs- und Steuerprobleme zu vermeiden, ist es ratsam, professionelle Steuerberatung in Polen in Anspruch zu nehmen. Bei getsix® bieten wir umfassende Unterstützung für ausländische Unternehmer, die eine Firma in Polen gründen möchten. Unsere Dienstleistungen umfassen die Registrierung von Zweigniederlassungen und Repräsentanzen, vollständige Buchhaltungs- und Steuerdienstleistungen sowie rechtliche und Lohnbuchhaltungsberatung. Kontaktieren Sie uns, um herauszufinden, wie wir Ihr Unternehmen auf dem polnischen Markt unterstützen können!

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